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AGB

Inhalt

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Fotoshootings

3. Leistung des Fotografen

 

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Bestimmungen unter Punkt 1 gelten für alle Angebote von Irina Teles Photography.

 

1.1 Ausdrückliche Einverständniserklärung zur Bildaufnahme

Der/die Kunde(n) erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ ihrer Person und Tiere. Er/ Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt.

 

1.2 Private Bildnutzung durch den Kunden

Die produzierten Fotografien stammen vom Unternehmen Irina Teles Photography welcher als Urheber gilt. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. Die Nutzungsbewilligung gilt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars als erteilt.

 

1.3 Kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet

Die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Gemeint ist die Verwendung der Fotos für ein Geschäft / Dienstleister / Shop etc. Die Bilder dürfen nicht an Dritte verkauft oder zur kommerziellen Verwendung weitergereicht werden.

 

1.4 Veröffentlichungen der Fotos durch den Kunden

Bei jeder Veröffentlichung (z.B Facebook, Instagram, Blog) ist die Urhebernennung von Irina Teles Photography zwingend. Am besten wie folgt:

Instagram: Bildcredit: @irinateles_photography

Facebook, Blogs & Andere: Irina Teles Photography

 

1.5 Wettbewerbe

Fotos von Irina Teles Photography dürfen nicht in Foto Wettbewerben eingereicht werden.

 

1.6 Bildveröffentlichungen durch Irina Teles Photography

Der/Die Kunde(n) nehmen zur Kenntnis, dass deren Bildaufnahmen zum Zweck der Bewerbung von Irina Teles Photography im Online-Portfolio veröffentlicht werden können.

Bilder mit erkennbaren Personen werden auf Social Media oder einem Blog nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht.

 

1.7 Onlinegalerie und Bildauslieferung

- Alle Bilder werden in einer passwortgeschützten Onlinegalerie zum selbstständigen Download geliefert. Der Vertragspartner bestimmt selbst, wem er das Passwort weitergibt. Die Galerie ist 3 Monate ab Aufschaltdatum online und kann bei Bedarf verlängert werden.

- Die Bilder werden als JPEG Datei in höchster Auflösung für den Druck und einer reduzierten Webauflösung geliefert.

- Es werden keine RAW Dateien oder unbearbeitete Bilder geliefert.

 

1.8 Bildarchivierung

Der Kunde ist ab Lieferung selbst verantwortlich für ein Datenbackup seiner Bilder. Irina Teles Photography übernimmt keine Garantie bei Verlust der Bilder nach Auslieferung.

 

 

2. Fotoshootings

 

2.1 Leistungen

Termine und Orte werden zwischen Kunde und Fotograf festgelegt.

 

2.2 Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung an den Foto Shooting ist mit der Anmeldung über das Formular verbindlich. Mit der Anmeldung wird zeitgleich eine Anzahlung in der Höhe von CHF 75.- für die definitive Terminreservation fällig. Im Falle einer Stornierung des Termins durch den Kunden wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

2.3 Stornierungsbedingungen bei Rücktritt durch den Kunden

Bis 14 Tage vor dem Shooting: ist das Shooting mit dem Verlust der Anzahlung ohne weitere Kosten stornierbar.

Von 7 bis 13 Tage vor dem Shooting: 80% der Kosten werden dem Kunden verrechnet.

Weniger als 7 Tage vor dem Shooting: 100% der Kosten werden dem Kunden verrechnet.

 

Bei vorzeitigem Abbruch des Shootings von Seiten des Teilnehmers kann keine Rückerstattung erfolgen.

 

Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shooting Termin offeriert. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Abs. 2. Ziff. 2.3 aufgeführt verrechnet.

 

2.4 Verschiebung des Shooting Termins aufgrund des Wetters

Die Shootings finden bei fast jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Gewitter, starker Dauerregen oder Schneefall und starker Wind. Die Beurteilung der Durchführbarkeit liegt allein bei Irina Teles Photography. Trifft eines der oben genannten Wetterereignisse ein, wird der Shooting Termin in Rücksprache mit dem Kunden verschoben. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Abs. 2. Ziff. 2.3 aufgeführt verrechnet.

 

2.4.1 Der Fotograf kann keine Garantie auf Sonnenschein bei Shooting-Terminen geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch bei bewölktem Himmel der Termin stattfindet. Sollte der Kunde den Termin aufgrund von bewölktem Himmel absagen, werden Absagegebühren gemäss der Abs.2 Ziff. 2.3 verrechnet.

 

2.5 Rückerstattung der Kosten

Die bereits geleisteten Kosten werden rückerstattet falls eines der folgenden Ereignisse eintrifft: Das Shooting wird von Irina Teles Photography ohne Ersatztermin abgesagt.

 

2.6 Tiergesundheit

Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie der volle Shooting-Betrag in Rechnung gestellt.

 

2.7 Haftung

Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Der Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Tritt eines der oben genannten Ereignisse ein, wird der Shooting Termin in Rücksprache mit dem Kunden verschoben. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Abs. 2. Ziff. 2.3 aufgeführt verrechnet.

 

3. Leistung des Fotografen

 

3.1 Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus.

 

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht

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